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Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben

  • Neues aus dem Rathaus

Aufstallungspflicht in Dreba, Bucha und Knau lt. Allgemeinverfügung des SOK zum 5. Februar aufgehoben

Die seit dem 12. Januar gültige Aufstallungspflicht für Geflügel in elf Ortschaften im Bereich des Plothner Teichgebiets endet zum 5. Februar.

Hintergrund der Aufstallungspflicht war das erhöhte Risiko einer Übertragung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen durch Kontakte zu Wildvögeln. Da der Wasservogelzug in den zurückliegenden Wochen in vollem Gange war, bestand hier eine erhöhte Gefährdungslage, die nun nach Einschätzung des Veterinäramts nicht mehr besteht.

Für Neustadt an der Orla betrifft dies die Ortsteile Bucha, Dreba und Knau.

Die Aufhebung wurde auch auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises www.saale-orla-kreis.de unter Aktuelles / öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

 

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