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Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Aufstallungspflicht in Dreba, Bucha und Knau lt. Allgemeinverfügung des SOK vom 11.01.2022
In Deutschland werden neuerlich seit Mitte Oktober 2021 mit der Geflügelpest infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel (546 Fälle bei Wildvögeln (Stand 10.01.2022); Quelle FLI) gemeldet.
Die Geflügelpest hat bereits wieder zu Ausbrüchen in einem Tierpark im Landkreis Vorpommern-Greifswald und in verschiedenen Puten-, Hühner- und Wassergeflügelhaltungen, u. a. in Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern geführt.
Auch in Thüringen wurde Anfang Dezember 2021 in zwei Beständen der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt.
Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für alle Geflügelhaltungen in Gebieten, in denen es nachweislich aufgrund ornithologischer Beobachtungen zu massiven Ansammlungen von Zugvögeln kommt, wie dies in den Plothener Teichgebieten der Fall ist, eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, unbedingt geboten.
In seiner Allgemeinverfügung, welche auf der Internetseite des Saale-Orla-Kreises www.saale-orla-kreis.de unter Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen oder in den Diensträumen des Veterinäramtes nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden kann, wird für alle Bestände mit gehaltenem Geflügel, die im ornithologischen Risikogebiet um das Plothener Teichgebiet liegen, die Aufstallungspflicht angeordnet.
Für die Stadt Neustadt (Orla) betrifft dies die Ortsteile Dreba, Knau und Bucha.
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