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Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Hinweis auf fällige Grund- und Hundesteuern sowie Pachten

  • Neues aus dem Rathaus

Die Grund- und Hundesteuern sowie die Pachten für die Jahreszahler sind zum 30.06.2022 bzw. 01.07.2022 fällig.

Hinweis auf fällige Grund- und Hundesteuern sowie Pachten

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Jahreszahler die Fälligkeit der Pachten sowie Grund- und Hundesteuer 2022 am 30.06.2021 bzw. 01.07.2021 ist.


Die zu zahlenden Beträge sind den Verträgen bzw. den zuletzt erteilten Bescheiden zu entnehmen.
Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Kassenzeichen anzugeben.

Bei erteilter Einzugsermächtigung/SEPA -Lastschriftmandat sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet werden.
Um Mahnungen zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Finanzen der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla zur Verfügung.
Kontakt: Telefon (03 64 81) 850 oder per eMail unter steuern@~@neustadtanderorla.de.

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