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Neue GRW-Investitionsförderung für Unternehmer und Existenzgründer

  • Neues aus dem Rathaus, Bauen, Wirtschaft & Umwelt

Zuschüsse für Investitionen in Gebäude, Hallen, Einrichtung, Anlagen oder Maschinen beantragen

Kleine, mittlere und große Unternehmen mit einer Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet können Zuschüsse für Investitionen in Gebäude, Hallen, Einrichtung, Anlagen oder Maschinen beantragen

Die wirtschaftlichen Strukturen und Gegebenheiten sind von Region zu Region sehr unterschiedlich. Die Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zielt darauf ab, schwächer entwickelte Gebiete durch Fördermittel für Unternehmen oder einzelne Betriebsstätten auszugleichen.

Für die Jahre 2022 bis 2027 wurden die Fördergebiete im Rahmen der GRW-Förderung neu festgelegt. Die Einteilung der Fördergebiete erfolgt durch den GRW-Regionalindikator, bei dem das Ausmaß der „Strukturschwäche“ einer Region anhand der Faktoren Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie eingestuft wird.

Der Saale-Orla-Kreis wurde als C-Fördergebiet mit folgenden Fördersätzen eingestuft, welche je nach der Größe des Unternehmens differenziert sind.

Interessierte Antragsteller können sich an die Thüringer Aufbaubank (TAB), Erfurt wenden.
Auf der Website der TAB stehen unter

www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gemeinschaftsaufgabe-GRW

die neue Richtlinie und die Antragsunterlagen als Download zur Verfügung. Zusätzlich berät die TAB über ihr Kundencenter zu den neuen Förderkonditionen und bietet Unterstützung bei der Antragstellung.

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