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Schöffenwahl 2023

  • Neues aus dem Rathaus

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden für die Stadt Neustadt an der Orla insgesamt 7 Personen (w/m/d), die am Amtsgericht Pößneck und Landgericht Gera als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Zur Vorbereitung der Schöffenwahl stellt die Stadt Neustadt an der Orla eine Vorschlagsliste auf, über die der Stadtrat beschließt. Diese Liste enthält die doppelte Anzahl der Personen, die als Schöffe gewählt werden. Die eigentliche Schöffenwahl findet im Herbst 2023 statt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Notare, Strafvollzugsbedienstete, gerichtliche Vollstreckungsbeamte usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Ebenso nicht ins Schöffenamt berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet oder in Vermögensverfall geraten sind.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichen Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen im Jugendstrafsachen sollten in der Jungenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.  Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und die Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafen Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeit weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, brauch ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben andere Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Über die Schuldfrage entscheidet das Gericht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen. Die Stimmen der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden gleich bewertet. Auch über die Rechtsfolgen, also das Strafmaß wird gemeinsam entschieden. Ob jemand zu einer Strafe oder zu einer Maßregel verurteilt und wie diese bemessen wird, müssen sie gleichberechtigt mitbestimmen. Eine Enthaltung oder ein Nichtabstimmen ist nicht möglich.

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen zu lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30.04.2023 bei der

Stadtverwaltung Neustadt an der Orla
Fachdienst Ordnung
Markt 1
07806 Neustadt an der OrlaAlternativ können Sie auch das Formular zur Aufnahme in die SchöffenSchöffen-Vorschlagsliste ausfüllen und in der Stadtverwaltung abgeben:

Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de oder auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: www.justiz.thueringen.de/schoeffenwahl

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