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Umsetzung der kurzfristen Ergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Information zur Abschaltung der Beleuchtungen zum Anstrahlen kommunaler Gebäude und Objekte im Stadtgebiet von Neustadt
Mit der am 1. September 2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) wurde in Titel 2 „Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden“ § 8 Abs. 1 festgelegt, dass die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt ist.
So mussten in der vergangenen Woche folgende Beleuchtungen zum Anstrahlen kommunaler Gebäude und Objekte im Stadtgebiet von Neustadt an der Orla abgeschaltet werden:
das Areal am Gamsenteich
der AugustinerSaal mit Klosterkirche
der Erinnerungsort für die Opfer der Weltkriege am Rosengarten
die Fußgängerbrücke vor dem AugustinerSaal
das Haus am Stadttor
die innerstädtischen Aufenthaltsbereiche
der Platz am Rodaer Tor
die Postmeilensäulen
das Rathaus
der Rosengarten
die Stadtkirche
die Storchspforte
Diese Verordnung ist vorerst bis zum Ablauf des 28. Februar 2023 wirksam.
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