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Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt

  • Neues aus dem Rathaus

alle Informationen dazu sowie die Einwilligungserklärung finden Sie hier ...

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

es ist eine schöne Tradition, unseren Alters- und Ehejubilaren an dieser Stelle im Neustädter Kreisboten zu gratulieren. Das möchten wir auch gern weiterhin beibehalten, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung.

Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union auch in Deutschland umgesetzt. Unter anderem sollen die personenbezogenen Daten stärker geschützt werden. Wie für alle Unternehmen und Vereine wird die Verarbeitung personenbezogener Daten auch für Behörden und die öffentliche Verwaltung strenger geregelt. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss in bestimmten Fällen eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Dies trifft auch auf die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen sowie die Weitergabe an die Presse zu.

Somit sind die bisher im Amtsblatt veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen ohne Zustimmung der betreffenden Personen nicht mehr möglich.

Die Veröffentlichung der Jubiläumsdaten sowie deren Weitergabe an die Presse kann nur erfolgen, wenn Sie als Jubilar selbst der Stadt Neustadt an der Orla gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffentlichung ihrer Ehrentage im Amtsblatt wünschen.

Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum an dieser Stelle öffentlich gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken nur schriftlich entgegennehmen dürfen.

Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 75. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Orla veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns dies bitte mit, in dem Sie die Einwilligungserklärung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO) vollständig ausfüllen und unterschrieben an uns zurückübermitteln.

Den Vordruck haben wir im Neustädter Kreisbote Nr. 4/2022 abgedruckt, des Weiteren wird dieser auch im BürgerService im Rathaus sowie auf der Homepage für Sie bereitgestellt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit bis zum jeweiligen Redaktionsschluss der betreffenden Amtsblatt-Ausgabe schriftlich widerrufen.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern jederzeit an den BürgerService, Tel. (036481) 850 oder an info@neustadtanderorla. de wenden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Tanja Krämer
Datenschutzbeauftragte

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