www.neustadtanderorla.de
Mail: info@neustadtanderorla.de
Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Neustadt an der Orla – eine Kleinstadt mit historisch gewachsenen Strukturen und einem gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtkern – war über Jahrhunderte Verwaltungszentrum des Neustädter Kreises. Diese Faktoren bewirkten die Bildung einer attraktiven Innenstadt. Dabei hat sich der historische Stadtgrundriss über Jahrhunderte erhalten und ist für Thüringen einmalig.

Bereits 1990 begann die Stadt Neustadt (Orla) mit der baulichen Sicherung und der Sanierung des historischen Stadtkernes. Die Stadtsanierung soll Neustadt an der Orla als unverwechselbare Heimatstadt für ihre Bürger erhalten und das Wohnen und Arbeiten in moderner Lebensqualität ermöglichen.  

Da die Stadt Neustadt an der Orla einen hohen Anteil an Einzel- und Flächendenkmalen hat, wurden Anfang der 1990er Jahre sowohl ein Sanierungs-, als auch ein Erhaltungssatzungsgebiet ausgewiesen. 

Gemeinsam mit Bund und Land können der Stadt sowie auch Dritten für die Durchführung ihrer baulichen Maßnahmen in diesen Gebieten Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Die finanziellen Mittel der Städtebauförderung wurden und werden für verschiedene Bund-Land-Programme, wie z. B. „Stadtumbau Ost“ (Rückbau und Sicherung), „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie EU-Kofinanzierungen im ELER-Programm und speziellen Landesprogramm, u. a. für die Erhaltung der Kirchen, zur Verfügung gestellt.

Ansprechpartner

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Bau
Stadtplanung
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Insgesamt hat die Stadt Neustadt (Orla) bisher über 42 Mio. € Fördermittel seit 1992 erhalten, die sie in städtebaulich wichtige und stadtbildprägende Projekte von privaten Grundstückeigentümern, Kirchen, Verbänden, Gesellschaften, aber auch der Kommune selbst eingesetzt hat oder noch einsetzen wird. Dabei sind in vielen Programmen auch Mitleistungsanteile der Kommune zur Kofinanzierung der Bundes- und Landesmittel erforderlich; also eine große Gemeinschaftsleistung von Bund, Land und der Stadt Neustadt an der Orla.  

Die Bürgerbeteiligung ist wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung der Programmgebiete der Städtebauförderung. Durch frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, potenzielle Konfliktpunkte zu erkennen und diesen konstruktiv und sachgerecht zu begegnen. Des Weiteren ermöglicht die frühzeitige Einbindung der Bürger und Bürgerinnen in die Entwicklung ihres Wohnumfeldes die Erfassung ihrer Wünsche und Abstimmung dieser mit den Zielen der Planung.  

Bedeutsam bei der Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, denn nur durch ihr Engagement, das der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke, der Entscheidungsträger in der Kommune und der Verwaltung kann die Stadtentwicklung mit Hilfe von Städtebauförderung erfolgreich fortgeführt werden.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gestaltungssatzung der Stadt Neustadt an der Orla vom 01.10.2015 sei darauf hingewiesen, dass bei baulichen Veränderungen an Gebäuden sowie Freiflächen im Sanierungsgebiet vor Baubeginn ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung bei der Stadt Neustadt an der Orla zu stellen ist. Erst nach Erhalt eines positiven Bescheides darf mit der baulichen Veränderung begonnen werden. 

Die Gestaltungsfibel ermöglicht die geplante Maßnahme auf Übereinstimmung mit der Gestaltungssatzung zu prüfen, bevor ein Antrag gestellt wird. Diese bildet einen Leitfaden mit hilfreichen Hinweisen, Beispielen und Erläuterungen und ist neben der Digitalversion auch als Broschüre im Bürgerbüro oder der TouristInformation im Lutherhaus erhältlich.  

Nicht alle Maßnahmen sind antragspflichtig. So ist zum Beispiel kein separater Antrag notwendig, wenn für die geplante Maßnahme ein Bauantrag zu stellen ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahme im Bauantrag hinsichtlich der zu prüfenden Veränderungen exakt beschrieben wurde.  

Liegt das Grundstück im Erhaltungssatzungsgebiet, benötigen Sie zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für Ihr Vorhaben. Auch wenn es sich bei dem Gebäude nicht um ein Einzeldenkmal handelt; das Erhaltungssatzungsgebiet „Historische Altstadt“ befindet sich innerhalb der alten Stadtmauer und ist deshalb besonders schützenswert und steht unter Ensembleschutz. Anträge sind beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Schleiz einzureichen.  

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bau der Stadtverwaltung (zu erreichen über den Bürgerservice Tel. 036481 85-0) oder den Sanierungsträger KEWOG Städtebau GmbH, Bahnhofstraße 5, 07381 Pößneck, Tel.: 03647 459624-0.

Anträge

Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung

• 73 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform

Erlangung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis

• 46 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-Datei

Städtebaulicher Denkmalschutz

Sanierungs- und Erhaltungssatzungsgebiet

• 2 MB • Übersichtskarte zum Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und dem Erhaltungssatzungsgebiet "Historische Altstadt" • Download

Gestaltungsfibel der Stadt Neustadt an der Orla

• 5 MB • Leitfaden zur Umsetzung der aktuell gültige Fassung der Gestaltungssatzung der Stadt Neustadt an der Orla und hilfreiche Hinweise zu den einzelnen Festsetzungen der Gestaltungssatzung • Download 32seitige Broschüre

www.neustadtanderorla.de
Mail: info@neustadtanderorla.de
Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla