www.neustadtanderorla.de
Mail: info@neustadtanderorla.de
Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Beim Fachdienst Finanzen liegen Aufgaben wie Haushaltsplanung und -durchführung, Jahresabschluss, Vermögensverwaltung, Beteiligungsverwaltung, interne Steuerangelegenheiten, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzcontrolling und Berichtswesen sowie die Zentrale Anlagenbuchhaltung.
Die Kassenverwaltung nimmt zudem die Aufgaben Buchhaltung / Zahlungsverkehr und das Mahnwesen wahr.
Zahlungen an die Stadtverwaltung Neustadt an der Orla können über die folgenden Konten abgewickelt werden:
Kreissparkasse Saale-Orla
IBAN DE29 8305 0505 0000 0045 02
BIC HELADEF1SOK
Volksbank Vogtland-Saale-Orla eG
IBAN DE30 8709 5824 5018 9691 08
BIC GENODEF1PL1
Die Stadtverwaltung Neustadt an der Orla bietet ihren Zahlungspflichtigen gern die Möglichkeit, Zahlungen im Lastschriftverfahren einziehen zu lassen.
Vorteile:
- Einzelüberweisungen können entfallen
- keine zusätzlichen Kosten
- Überzahlungen werden vermieden
- Erstattungsansprüche werden zeitnah vollzogen
- Stornierungsrecht innerhalb von acht Wochen nach Belastung bei Fehlern über die eigene Bank
Pflichtanforderungen:
- Lastschriftmandat muss aktuell noch im Original mit eigenhändiger Unterschrift des Kontoinhabers eingereicht werden
- das Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift des Kontoinhabers geändert oder zurückgenommen werden.
- eine Übersendung per Fax oder Mail ist aktuell rechtlich noch nicht zulässig
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für einmalige Zahlungen
pdf • 107 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-DateiErteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für wiederkehrende Zahlungen
pdf • 82 KB • Formulare zum Download für Antragstellung in Papierform • ausfüllbare pdf-DateiKartenzahlungen können im BürgerService, Markt 1 und in der TouristInformation im Lutherhaus, Rodaer Straße 12 erfolgen. Akzeptiert werden ausschließlich Girokarten. Ein Mindestbetrag muss nicht erreicht werden. Auch Gebühren fallen hierfür für Sie nicht an.
Auf der Grundlage des § 57 der Thüringer Kommunalordnung wurde in der Stadtratssitzung vom 14.12.2024 die Haushaltssatzung der Stadt Neustadt an der Orla für das Haushaltsjahr 2024, samt ihrer Anlagen nach § 2 Absatz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung durch den Stadtrat beschlossen (Stadtratsbeschluss: SRS/396/31/2023).
Der Stadtrat beschloss außerdem auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung den Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm (Stadtratsbeschluss SRS/397/31/2023).
Nach der Genehmigung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Neustadt an der Orla für das Haushaltsjahr 2024 am 27.01.2024 im Neustädter Kreisbote Nr. 2.
Ansprechpartner
Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Finanzen
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla
Besucheranschrift
BürgerService (Rathaus)
Markt 1
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