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Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Das „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Neustadt an der Orla“ wurde im Jahr 2014 den heutigen Rechtsansprüchen an Zentrale Versorgungsbereiche sowie den Markterfordernissen entsprechend aktualisiert, vom Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla in seiner Sitzung am 29.01.2015 bestätigt (Beschluss Nr. SRS/117/06/15) und bildet die fachliche Basis u. a. für geplante Sondergebietsausweisungen.
Vorausgegangen sind dem Konzept umfangreiche Untersuchungen, die von einem Arbeitskreis inhaltlich begleitet wurden. So wurden u. a. alle Einzelhandelsbetriebe nach Standort, Verkaufsfläche, Branche, Betriebstyp und Zustand erfasst.
Als Fazit der Marktanalyse beispielsweise, wurde die Wettbewerbssituation für den Einzelhandel in Neustadt an der Orla als regional bereits intensiv ausgeprägt eingeschätzt.
Mit der Eröffnung des Drogeriefachmarkts im September 2016 wurde beispielsweise eine jahrelang bestehende Lücke in der Grundversorgung geschlossen.
Die durchgeführten Analysen zum Einzelhandelskonzept in Neustadt an der Orla erlauben die Ableitung von Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Angebotsstrukturen im Stadtgebiet.
Kernstück des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts ist ein Entwicklungsmodell der verschiedenen Einkaufslagen im Stadtgebiet. Der Fokus lag dabei auf einer Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches „Innenstadt“.
Der Handel hat für den Städtebau und die Stadtentwicklung hohe Bedeutung. Neben der reinen Versorgungsfunktion trägt er auch entscheidend zur Belebung, Gestaltung und Funktion von Innenstädten bei. Einen festen Bestandteil bildet dabei ebenso die Interessengemeinschaft Neustädter Gewerbetreibende. Sie strebt den freiwilligen Zusammenschluss der Gewerbetreibenden in Handel, Handwerk, sonstigem Gewerbe sowie der freiberuflich Tätigen der Stadt zur Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen des selbständigen Mittelstandes auf örtlicher Ebene an. Ihre Aufgaben, Bestimmungen und der Kontakt zur Gemeinschaft wurden mit der Satzung klar definiert und geregelt.
Mit dem „Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Neustadt an der Orla“ aus dem Jahr 2014 genügt die Stadt den Anforderungen an die Bauleitplanung zur rechtssicheren Steuerung des Einzelhandels und erhält die Möglichkeit, Entwicklungsempfehlungen aufzuzeigen.
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