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Tel: 036481 85-0
Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Amtliche Mitteilungen der Stadt Neustadt an der Orla werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, rechtswirksam auf unserer Internetseite sowie im "Neustädter Kreisbote" als Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Der Neustädter Kreisbote erscheint im Rythmus von 14 Tagen, immer zum Ende der geraden Kalenderwoche und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Neustadt an der Orla und der Gemeinde Kospoda verteilt. Einzelexemplare sind in der TouristInformation im Lutherhaus ebenfalls kostenlos erhältlich. Digital sind alle Ausgaben des "Neustädter Kreisbote" ab Anfang 2018 auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Zu den Online-Ausgaben des "Neustädter Kreisbote"

Bekanntmachungen aus dem Fachdienst Bau

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla – Molbitz“ in der Fassung vom 02.01.2025 wurde vom Stadtrat der Stadt Neustadt an der Orla in seiner Sitzung am 30.01.2025 gebilligt und gemäß §§ 3 und 4 BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt.

Hierzu wird der Vorentwurf der 3. Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit im Zeitraum

vom  24.02.2025  bis einschließlich 21.03.2025

auf dem Internetportal der Stadt Neustadt an der Orla unter folgendem Link:

www.neustadtanderorla.de/stadt/bekanntmachungen/amtliche-mitteilungen/
veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in den Räumen des BürgerService (Rathaus), Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla, während der folgenden Zeiten

Montag 7:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 13:00 Uhr
Samstag 9:00 – 12:00 Uhr (jeweils am 2.Samstag des Monats)

Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an 

stadtplanung@~@neustadtanderorla.de und/oder
horlbeck@~@sigmaplan-vogtland.de 

zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während Öffnungszeiten des BürgerService zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadt Neustadt an der Orla, Fachdienst Bau, Stadtplanung, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla gesendet werden.

Entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert sich im Hinblick auf den Umfang und Detailie-rungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Stadt Neustadt an der Orla, den 22.02.2024

Ralf Weiße
Bürgermeister

Aktuelle Auslegungen - 3. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neustadt/Orla - Molbitz“

Planzeichnung - Vorentwurf

• 854 KB • Download

Begründung zum Vorentwurf

• 854 KB • Download

Begründung Anlage 1 - Biotoptypen

• 990 KB • Download

Begründung Anlage 2 - Bilanzierung

• 114 KB • Download

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