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Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla
Terminbestimmung zur öffentlichen Versteigerung
Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum | Dienstag, 01.04.2025 |
Uhrzeit | 10.00 Uhr |
Raum | IV. Sitzungssaal |
Ort | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neunhofen
Gemarkung | Neunhofen |
Flur, Flurstück | 1, 974 |
Wirtschaftsart und Lage | Gebäude- und Freifläche |
Anschrift | Borngässl 17, 07806 Neustadt an der Orla |
m² | 448 |
Blatt | 261 BV2 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
zweigeschossiges Wohnhaus mit eingeschossigen Anbau und freier Überdachung; nicht unter kellert; Baujahr Haus ca. 1920; nicht freistehend; ausgebautes Dachgeschoss; Gesamtwohnfläche: ca. 91 m2; teilmodernisiert, aber weiterer Modernisierungsbedarf und mittlerer Reparatur stau; noch befriedigender baulicher Zustand
Verkehrswert:
67.000,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.03.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 13.03.2024.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder es nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein
Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Rudolstadt, 16.10.2024
gez. Walther
Rechtspflegerin
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum | Dienstag, 06.05.2025 |
Uhrzeit | 10.00 Uhr |
Raum | IV. Sitzungssaal |
Ort | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt
Gemarkung | Neustadt |
Flur, Flurstück | 11, 1459/2 |
Wirtschaftsart und Lage | Gebäude- und Freifläche, Zum Festplatz 2 |
Anschrift | Zum Festplatz 2, 07806 Neustadt an der Orla |
m² | 3.238 |
Blatt | 954 BV 1 |
Zusatz: 2/zu 1 Grunddienstbarkeit (Recht zur Mitbenutzung und zum Anschluß an den bereits vorhandenen, verrohrten Kanal sowie zum dauernden Belassen) an dem Grundstück 1457/3 Blatt 2024, dort eingetragen in Abt. II Nr. 4; hier vermerkt am 30.06.1997.
2/zu 1 Flurstück 1457/3 zerlegt und geteilt in 1457/5, 1457/6, 1457/7, 1457/8, 1457/9, 1457/10, 1457/11, 1457 /12, 1457/13, 1457/14, 1457/15, 1457/16, 1457/17, 1457/18, 1457/19, 1457/20, 1457/21. Recht auf Flurstück 1457/5, 1457/6, 1457/7, 1457/8, 1457/9, 1457/10, 1457/11 gelöscht; vermerkt am 14.12.2021.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
mit einem Supermarkt bebautes Grundstück; seit 2017 keine Nutzung/Vermarktung mehr; leerstehend; eingeschossig; nicht unterkellert; Baujahr 1992; Bauteile und Medientechnik abgebaut; 35 PKW-Stellplätze vorhanden; nur eingeschränkte gewerbliche Nutzung möglich; Vandalismus/Bauschäden
Verkehrswert:
135.000,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 02.10.2024.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein
Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Rudolstadt, 16.01.2025
gez. Walther
Rechtspflegerin
Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum | Dienstag, 17.06.2025 |
Uhrzeit | 9.00 Uhr |
Raum | IV. Sitzungssaal |
Ort | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil | 1205/10000 |
Sondereigentums-Art | an der Wohnung im Aufteilungsplan mit Nr. 6.1 bis 6.5 im Dachgeschoss links |
Blatt | 2668 BV 1 |
an Grundstück
Gemarkung | Neustadt |
Flur, Flurstück | 11, 1467/4 |
Wirtschaftsart und Lage | Gebäude- und Freifläche |
Anschrift | Triptiser Straße 1, 07806 Neustadt an der Orla |
m² | 1.626 |
Zusatz:
sowie dem Sondernutzungsrecht an dem mit Nr. 0.6 bezeichneten Kellerraum.
Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blätter 2663 bis 2668). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Eine Sondernutzungsreglung bezüglich der Pkw-Stellplätze sowie Carports Nummer 1 bis 4 ist getroffen.
Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird Bezug genommen auf die Bewilligung vom 02.04.1998 und 30.09.1998 (Urk.Nr. 284/98 und 828/98 Notar Orth in Greiz); hierher übertragen aus Blatt 215; eingetragen am 02.10.1998.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Zweiraumwohnung im Dachgeschoss mit ca. 50 qm Wohnfläche, nähere Angaben siehe Gutachten
Verkehrswert: 28.600,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 31.05.2023.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen; widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein
Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Rudolstadt, 20.01.2025
gez. Schors
Rechtspflegerin
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