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Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla

Auf dieser Seite erhalten Sie Zugang zu allen amtlichen Bekanntmachungen in Wahlverfahren, welche die Ortsteilwahlen sowie die Kommunal-, Landtags-, Bundestags-  und Europawahl betreffen.
Parallel werden diese außerdem im Amtsblatt der Stadt Neustadt (Orla) dem Neustädter Kreisbote veröffentlicht.

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Ordnung
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

1.
Am 1. September 2024 findet die Wahl zum 8. Thüringer Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.
Die Stadt Neustadt an der Orla ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt:

StimmbezirkBezeichnungLage des WahlraumesInformationen zur Barrierefreiheit
1StadtbibliothekGerberstraße 2barrierefrei
2GoetheschuleGoethestraße 7barrierefrei
3Orlatal-GymnasiumPößnecker Straße 24barrierefrei
4Kita „Gänseblümchen“An der Körnerlinde 2barrierefrei
5Betreutes Wohnen MolbitzDorfplatz 14barrierefrei
6Feuerwehrhaus ModerwitzLindenstraße 6nicht barrierefrei
7Begegnungsstätte LichtenauZum Kalten Tal 5nicht barrierefrei
8Sportlerheim NeunhofenZum Mühlengrund 11nicht barrierefrei
9Landgasthof „Heideperle“Strößwitz 3nicht barrierefrei
10StanauStanau 5nicht barrierefrei
11Gemeindehaus DrebaDreba 80nicht barrierefrei
12KnauSchulstraße 4 Abarrierefrei
13LindaLinda 19nicht barrierefrei
14überörtlicher Briefwahlbezirk (Neustadt an der Orla, Kospoda)Markt 1barrierefrei

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 05.08.2024 bis 11.08.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in 07806 Neustadt an der Orla, Markt 1 (Gewölberaum) zusammen.

3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises

oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 15 Absatz 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Neustadt an der Orla, 12.08.2024
R. Weiße
Bürgermeister

Am 1. September 2024 findet die Wahl des Thüringer Landtags statt. Die Stadt Neustadt an der Orla bildet 13 Stimmbezirke. Die Wahlräume werden von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet und befinden sich in:

StimmbezirkBezeichnungLage des WahlraumesInformationen zur Barrierefreiheit
1StadtbibliothekGerberstraße 2barrierefrei
2GoetheschuleGoethestraße 7barrierefrei
3Orlatal-GymnasiumPößnecker Straße 24barrierefrei
4Kita „Gänseblümchen“An der Körnerlinde 2barrierefrei
5Betreutes Wohnen MolbitzDorfplatz 14barrierefrei
6Feuerwehrhaus ModerwitzLindenstraße 6nicht barrierefrei
7Begegnungsstätte LichtenauZum Kalten Tal 5nicht barrierefrei
8Sportlerheim NeunhofenZum Mühlengrund 11nicht barrierefrei
9Landgasthof „Heideperle“Strößwitz 3nicht barrierefrei
10StanauStanau 5nicht barrierefrei
11Gemeindehaus DrebaDreba 80nicht barrierefrei
12KnauSchulstraße 4 Abarrierefrei
13LindaLinda 19nicht barrierefrei

Die örtliche Abgrenzung der Stimmbezirke ist wie folgt festgelegt:

1 – Stadtbibliothek, Gerberstraße 2

Am Döhlener Weg, Am Friedensgarten, Am Kalkofen, Am Lederwerk, Am Stadtweg, Bahnhofstraße, Dimitroffstraße, Döhlen, Eschenweg, Flurteil Brille, Gerberstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße, Heinrich-Heine-Straße, Hugo-Hartung-Straße, Karl-Liebknecht-Straße, Nordstraße, Orlagasse, Oststraße, Puschkinplatz, Rodaer Straße (ungerade Hausnummer 13 – 85 und gerade 28 - 82), Sachsenburg, Schleizer Straße (gerade Hausnummer 2 – 28 und ungerade 3 – 15), Steinweg, Triptiser Straße (ungerade Hausnummern 1 – 15 und ungerade 4 – 12), Weltwitzer Weg, Weststraße

2– Goetheschule, Goethestraße 7

Am Dachsberg, Am Mühlgraben, Am Oberen Gries, Am Rosenweg, Am Südhang, August-Bebel-Straße, Börthener Gäßchen, Börthener Weg, Fleischergasse, Gerichtsgasse, Goethestraße, Hauptstraße, Jungferngasse, Kahlaer Straße (Hausnummer 2, 4 und 6), Kirchgasse, Kirchplatz, Krautgasse, Kurzer Weg, Lichtenauer Weg, Markt, Marktstraße, Mauergasse, Mühlstraße, Neugasse, Quendelweg, Rodaer Straße ( gerade Hausnummern 2 – 24 und ungerade 5 – 7 A), Sackgasse, Sandweg, Schulgasse, Schulpforte, Sorga, Storchspforte, Topfmarkt, Wimmlerstraße, Ziegeleiweg

3 – Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Straße 24

Am Eiskellerplatz, Am Gamsenteich, Am Graben, Am Gries, Am Heinrichsberg, Am Lindenplatz, Am Unteren Gries, An den Schneewehen, Arnshaugker Straße, Bachstraße, Bertolt-Brecht-Straße, Brauhausgasse, Ernst-Thälmann-Straße, Franz-Schubert-Weg, Friedhofspromenade, Friedhofstraße, Gartenstraße, Grüner Weg, Hain, Im Winkel, Laupheimer Straße, Leonhard-Frank-Straße, Ludwig-Jahn-Straße, Meilitzer Straße, Oberer Willy-Dolge-Weg, Pößnecker Straße, Promenadenweg, Schillerstraße, Schloßgasse, Willy-Dolge-Weg

4 – Kindertagesstätte "Gänseblümchen", An der Körnerlinde 1

Am Silberberg, An der Körnerlinde, Arnshaugk (außer Arnshaugk 19 a), Centbaumweg, Florian-Geyer-Straße, Hans-Beimler-Straße, Heinrich-Kiefer-Straße, Hugo-Müller-Straße, Rathenaustraße, Straße des Friedens, Thomas-Müntzer-Straße, Weg am Wasserbehälter, Ziegenrücker Straße

5 – Betreutes Wohnen Molbitz, Dorfplatz 14

Am Hain, Am Kahlshaus, An der Pommerleede, Dorfplatz, Heinrichsruhe, In der Windschleiche, In den Grupenäckern, Mittelweg, Molbitzer Weg, Neustädter Straße, Pillingsdorfer Straße, Südstraße, Triptiser Straße (Hausnummern gerade 16-34 und ungerade 17 - 33), Waldhaus am Börnersgrund, Walkmühlenstraße, Zum Mühlenberg

6 – Feuerwehrhaus Moderwitz, Lindenstraße 6

Am Berg, Am Rittergut, An der Kirche, Arnshaugk 19 a, Lindenstraße, Neuer Weg, Schleizer, Talstraße, Weltwitzer Straße

7 – Begegnungsstätte Lichtenau, Zum Kalten Tal 5

An der Schule, Im Dorf, Kahlaer Straße (Haus-Nrn. gerade 8 – 22 und ungerade 1 – 5), Lausnitzer Weg, Viehweg, Wolfersdorfer Weg, Zum Kalten Tal

8 – Sportlerheim Neunhofen, Zum Mühlengrund 11

Alte Landstraße, Am Kupferberg, Am Lilienberg, An den Wehrwiesen, Auf dem Dohlenberg, Borngässel, Gewerbestraße, Kospodaer Straße, Leichweg, Neue Straße, Rödelsmühle, Schleichersmühle, Waldstraße, Zum Alten Mühlgraben, Zum Lärchenwald, Zum Mühlengrund

9 – Landgasthof „Heideperle“

Breitenhain, Strößwitz

10 – Stanau, Stanau 5

Stanau

11 – Dreba, Dreba 80

Dreba

12 – Knau, Schulstraße 4 A

Alte Försterei, Alte Pößnecker Straße, Alter Pößnecker Weg, Am Anger, Am Butterhügel, Am Park, An der Bahn, An der unteren Schule, Bucha, Drebagrund, Entenplan, Hainweg, Hopfgasse, Im Fischergrund, In der Kohlung, Knauer Hauptstraße, Knauer Rosenweg, Neustädter Landstraße, Posen, Posenmühle, Pößnecker Landstraße, Schulstraße

13 – Linda, Linda 19

Kleina, Köthnitz, Linda, Steinbrücken

R. Weiße
Bürgermeister

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