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Auf dieser Seite erhalten Sie Zugang zu allen amtlichen Bekanntmachungen in Wahlverfahren, welche die Ortsteilwahlen sowie die Kommunal-, Landtags-, Bundestags-  und Europawahl betreffen.
Parallel werden diese außerdem im Amtsblatt der Stadt Neustadt (Orla) dem Neustädter Kreisbote veröffentlicht.

Weiterführende Informationen, wie beispielsweise Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) oder Wahltermine und Wahlergebnisse in Thüringen finden Sie unter:

Wahlen in Thüringen - Informationen des Thüringer Landesamtes für Statistik

Postanschrift
Stadt Neustadt an der Orla
Fachdienst Ordnung
Markt 1
07806 Neustadt an der Orla

Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

1.
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2.
Die Gemeinde bildet 13 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich in

StimmbezirkBezeichnungLage des WahlraumesInformationen zur Barrierefreiheit
1StadtbibliothekGerberstraße 2barrierefrei
2GoetheschuleGoethestraße 7barrierefrei
3Orlatal-GymnasiumPößnecker Straße 24barrierefrei
4Kita „Gänseblümchen“An der Körnerlinde 2barrierefrei
5Betreutes Wohnen MolbitzDorfplatz 14barrierefrei
6Feuerwehrhaus ModerwitzLindenstraße 6nicht barrierefrei
7Begegnungsstätte LichtenauZum Kalten Tal 5nicht barrierefrei
8Sportlerheim NeunhofenZum Mühlengrund 11nicht barrierefrei
9Landgasthof „Heideperle“Strößwitz 3nicht barrierefrei
10StanauStanau 5nicht barrierefrei
11Gemeindehaus DrebaDreba 80nicht barrierefrei
12KnauSchulstraße 4 Abarrierefrei
13LindaLinda 19nicht barrierefrei

Die örtliche Abgrenzung der Stimmbezirke ist wie folgt festgelegt:

1 – Feuerwehr Neustadt, Rodaer Straße 27c

Am Döhlener Weg, Am Friedensgarten, Am Kalkofen, Am Lederwerk, Am Stadtweg, Bahnhofstraße, Dimitroffstraße, Döhlen, Eschenweg, Flurteil Brille, Gerberstraße, Gerhart-Hauptmann- Straße, Heinrich-Heine-Straße, Hugo-Hartung-Straße, Karl-Liebknecht- Straße, Nordstraße, Orlagasse, Oststraße, Puschkinplatz, Rodaer Straße (ungerade Hausnummer 13 - 85 und gerade 28 - 82), Sachsenburg, Schleizer Straße (gerade Hausnummer 2 - 28 und ungerade 3 - 15), Steinweg, Triptiser Straße (ungerade Hausnummern 1 - 15 und ungerade 4 - 12), Weltwitzer Weg, Weststraße

2– Goetheschule, Goethestraße 7

Am Dachsberg, Am Mühlgraben, Am Oberen Gries, Am Rosenweg, Am Südhang, August-Bebel-Straße, Börthener Gäßchen, Börthener Weg, Fleischergasse, Gerichtsgasse, Goethestraße, Hauptstraße, Jungferngasse, Kahlaer Straße (Hausnummer 2, 4 und 6), Kirchgasse, Kirchplatz, Krautgasse, Kurzer Weg, Lichtenauer Weg, Markt, Marktstraße, Mauergasse, Mühlstraße, Neugasse, Quendelweg, Rodaer Straße ( gerade Hausnummern 2 - 24 und ungerade 5 - 7 A), Sackgasse, Sandweg, Schulgasse, Schulpforte, Sorga, Storchspforte, Topfmarkt, Wimmlerstraße, Ziegeleiweg

3 – Orlatal-Gymnasium, Pößnecker Straße 24

Am Eiskellerplatz, Am Gamsenteich, Am Graben, Am Gries, Am Heinrichsberg, Am Lindenplatz, Am Unteren Gries, An den Schneewehen, Arnshaugker Straße, Bachstraße, Bertolt-Brecht-Straße, Brauhausgasse, Ernst-Thälmann-Straße, Franz-Schubert-Weg, Friedhofspromenade, Friedhofstraße, Gartenstraße, Grüner Weg, Hain, Im Winkel, Laupheimer Straße, Leonhard-Frank-Straße, Ludwig-Jahn-Straße, Meilitzer Straße, Oberer Willy-Dolge-Weg, Pößnecker Straße, Promenadenweg, Schillerstraße, Schloßgasse, Willy-Dolge-Weg

4 – Kindertagesstätte "Gänseblümchen", An der Körnerlinde 1

Am Silberberg, An der Körnerlinde, Arnshaugk (außer Arnshaugk 19 a), Centbaumweg, Florian-Geyer-Straße, Hans-Beimler-Straße, Heinrich-Kiefer-Straße, Hugo-Müller-Straße, Rathenaustraße, Straße des Friedens, Thomas-Müntzer-Straße, Weg am Wasserbehälter, Ziegenrücker Straße

5 – Betreutes Wohnen Molbitz, Dorfplatz 14

Am Hain, Am Kahlshaus, An der Pommerleede, Dorfplatz, Heinrichsruhe, In der Windschleiche, In den Grupenäckern, Mittelweg, Molbitzer Weg, Neustädter Straße, Pillingsdorfer Straße, Südstraße, Triptiser Straße (Hausnummern gerade 16-34 und ungerade 17 - 33), Waldhaus am Börnersgrund, Walkmühlenstraße, Zum Mühlenberg

6 – Feuerwehrhaus Moderwitz, Lindenstraße 6

Am Berg, Am Rittergut, An der Kirche, Arnshaugk 19 a, Lindenstraße, Neuer Weg, Schleizer, Talstraße, Weltwitzer Straße

7 – Begegnungsstätte Lichtenau, Zum Kalten Tal 5

An der Schule, Im Dorf, Kahlaer Straße (Haus-Nrn. gerade 8 – 22 und ungerade 1 – 5), Lausnitzer Weg, Viehweg, Wolfersdorfer Weg, Zum Kalten Tal

8 – Sportlerheim Neunhofen, Zum Mühlengrund 11

Alte Landstraße, Am Kupferberg, Am Lilienberg, An den Wehrwiesen, Auf dem Dohlenberg, Borngässel, Gewerbestraße, Kospodaer Straße, Leichweg, Neue Straße, Rödelsmühle, Schleichersmühle, Waldstraße, Zum Alten Mühlgraben, Zum Lärchenwald, Zum Mühlengrund

9 – Landgasthof „Heideperle“

Breitenhain, Strößwitz

10 – Dorfgemeinschaftshaus Stanau, Stanau 5

Stanau

11 – Dorfgemeinschaftshaus Dreba, Dreba 80

Dreba

12 – Bürgerbegegnungszentrum Knau, Schulstraße 4 A

Alte Försterei, Alte Pößnecker Straße, Alter Pößnecker Weg, Am Anger, Am Butterhügel, Am Park, An der Bahn, An der unteren Schule, Bucha, Drebagrund, Entenplan, Hainweg, Hopfgasse, Im Fischergrund, In der Kohlung, Knauer Hauptstraße, Knauer Rosenweg, Neustädter Landstraße, Posen, Posenmühle, Pößnecker Landstraße, Schulstraße

13 – Dorfgemeinschaftshaus Linda, Linda 19

Kleina, Köthnitz, Linda, Steinbrücken

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten vom 13. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in 07806 Neustadt an der Orla, Markt 1, Gewölberaum zusammen.

3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl  teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

5.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig ist oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Entscheidung des Wahlberechtigten beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. (§ 14 Abs. 5 Bundeswahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Neustadt an der Orla, den 29.01.2025

Ralf Weiße
Bürgermeister

für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

1.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Neustadt an der Orla wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag: 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Neustadt an der Orla, Bürgerbüro, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla (Hinweis: Das Bürgerbüro ist barrierefrei zu erreichen.) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Bundesmeldegesetz und weiteren entsprechenden Vorschriften eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 07. Februar 2025 bis 13.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Neustadt an der Orla, Markt 1, 07806 Neustadt an der Orla Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 194 Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Holzland-Kreis - Saale-Orla-Kreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. Februar 2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07. Februar 2025) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

  • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Neustadt an der Orla, den 2. Januar 2025

gez. Ralf Weiße
Bürgermeister

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